Das Geschmacksmuster - Ein unterschätztes Schutzrecht

Veröffentlichung | 01.01.2008

Autor(en): RA Wedig von der Osten-Sacken

Plagiatoren haben sehr schwere Zeiten, wenn der Originalhersteller die scharfe Waffe des Geschmacksmusters zücken kann. Es ist nicht zu verstehen, dass von diesem starken und kostengünstigen Recht nicht öfter Gebrauch gemacht wird. Verlassen Sie sich nicht auf den Schutz nach dem Urheberrecht, das die Einstufung der von Ihnen geschaffenen Gestaltung als persönlich geistige Schöpfung verlangt, oder auf den Schutz nach dem Wettbewerbsrecht, das eine unlautere Form der Nachahmung voraussetzt. Nutzen Sie das eingetragene Geschmacksmuster. Dieses bietet Ihnen ein verbrieftes Recht, das einfach und schnell eingetragen wird und stark ist. So verderben Sie den Plagiatoren den Geschmack an Nachahmungen.

In der anliegenden Zusammenfassung sagen wir Ihnen, warum das Geschmacksmuster das passende Schutzrecht zur Verteidigung Ihrer kreativen Ideen sein könnte.

Das Geschmacksmuster - Ein unterschätztes Schutzrecht

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