Ergänzende Schutzzertifikate
                            
                                                
                        
                    SPCs: An der Schnittstelle von Patent und Zulassungsrecht
Seit vielen Jahren sind wir führend bei der Erwirkung, Verteidigung und Durchsetzung von ergänzenden Schutzzertifikaten und können auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Unsere Patentanwält:innen waren an einer Vielzahl von wesentlichen Entscheidungen des BGH und EuGH beteiligt.
Wir verstehen Sie in allen Bereichen:
- Medizin
 - Medizintechnik
 - Biomedizin
 - Biochemie
 - Molekularbiologie
 - Biophysik
 - Bioinformatik
 - Pharmakologie
 - Agrochemie
 
Wir vertreten Sie u. a. vor den zuständigen Gerichten und Patentämtern für:
- die EU
 - Deutschland
 - Vereinigtes Königreich
 - Italien
 - Spanien
 - Niederlande
 
                                Ausdauernd bei Ergänzenden Schutzzertifikaten
                            
                                                
                        Im dynamischen Fluss der nationalen und europäischen Rechtsprechung zu ergänzenden Schutzzertifikaten finden Sie in uns einen Partner auf Ihrer Augenhöhe, der am Ball bleibt. Kontinuierlich aktiv vor dem BPatG, BGH und EuGH unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer Strategie. International aufgestellt koordinieren wir zeitgleich Ihre Anmeldungen in den nationalen Ämtern.
Unsere Ansprechpartner:innen für Ergänzende Schutzzertifikate