HOFFMANN EITLE Rundschreiben 7/2008

Veröffentlichung | 01.07.2008

Die Umsetzung der „Durchsetzungsrichtlinie“ 2004/48/EG vom 29. April 2004 in Deutschland

Autor(en): Dr. Anja Petersen-Padberg

Dr. Anja Petersen-Padberg aus der Rechtsabteilung von HOFFMANN EITLE hat eine Zusammenfassung der Regelungen des "Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" in Deutschland verfasst. Das Gesetz setzt die "Durchsetzungsrichtlinie" 2004/48/EG in nationales Recht um und ist am 1. September 2008 in Kraft getreten ist. Das Gesetz erweitert deutlich die Ansprüche des Rechtsinhabers gegenüber Verletzern und auch gegenüber Dritten. Es schafft einen neuen Anspruch auf

  • Beweissicherung, insbesondere vor Klageerhebung als einstweilige Verfügung,
  • Urkundsvorlage, einschließlich der Vorlage von Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen, sowie Besichtigung von Sachen im Prozess,
  • Auskunft gegenüber unbeteiligten Dritten,
  • Rückruf schutzrechtsverletzender Erzeugnisse,
  • Vorlage von Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen zur Information über Vermögenswerte zur Sicherung des Schadensersatzanspruchs,
  • Urteilsveröffentlichung,
  • das "vereinfachte Verfahren" zur Vernichtung vom Zoll festgehaltener Waren ohne vorherige gerichtliche Entscheidung nach der Grenzbeschlagnahmeverordnung 1383/2003/EG. 

HOFFMANN EITLE Rundschreiben 7/2008

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