HOFFMANN EITLE Rundschreiben 1/2009

Veröffentlichung | 01.01.2009

Die neue Gebührenstruktur des Europäischen Patentamtes

Autor(en): Dr. Matthias Wolf, Dr. Alexander Dehner

Auf Grundlage der Beschlüsse CA/D 15/07, CA/D 4/08 und CA/D 5/08 des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation treten am 1. April 2009 verschiedene Änderungen der Gebührenordnung des EPÜ in Kraft. Dies ist der zweite und abschließende Schritt einer zweistufigen Neuregelung, deren erste Stufe bereits mit den zum 1. April 2008 in Kraft getretenen Änderungen vollzogen wurde. Das bedeutet, dass ab dem 1. April 2009 geänderte Gebühren im Zusammenhang mit der Einreichung und Verfolgung von Patentanmeldungen beachtet werden müssen. Im vorliegenden Rundschreiben werden die wesentlichen Änderungen vorgestellt, zusammen mit einigen Vorschlägen, wie unerwünschte Gebührenerhöhungen minimiert oder sogar vermieden werden können.

Rundschreiben 1/2009

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