HOFFMANN EITLE Rundschreiben 3/2009
Veröffentlichung | 01.03.2009
Die neue Gebührenstruktur des Europäischen Patentamtes
Autor(en): Dr. Matthias Wolf, Dr. Declan Mulhern
Am 25. März 2009 verkündete der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation die Entscheidung CA/D 3/09, in der er neue Änderungen in der Ausführungsordnung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) zusammenfasste. Diese Entscheidung betrifft eine Reihe von weitreichenden Veränderungen, die die Dauer des Prüfungsverfahrens von Patentanmeldungen vor dem Europäischen Patentamt (EPA) verkürzen sollen, indem Anmelder ihre Anmeldungen in einem frühen Stadium des Verfahrens auf diejenigen Ausführungsformen fokussieren müssen, die sie als am bedeutendsten ansehen. Die Entscheidung wird am 1. April 2010 in Kraft treten und den Druck auf die Anmelder, ihre Anmeldungen bereits dann auf den "Kern der Erfindung" zu beschränken, bevor die materielle Prüfung überhaupt begonnen hat, erheblich verstärken.
Das HOFFMANN EITLE Rundschreiben 3/2009 soll eine Zusammenfassung der Änderungen sowie Hinweise bezüglich der Veränderungen in der Prüfung europäischer Patentanmeldungen liefern.
HOFFMANN EITLE Rundschreiben 3/2009