HOFFMANN EITLE Rundschreiben 4/2009
Veröffentlichung | 01.04.2009
Die Entscheidung CA/D 2/09 des Verwaltungsrates
Autor(en): Dr. Matthias Wolf, Dr. Declan Mulhern
Am 25. März 2009 verkündete der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation die Entscheidung CA/D 2/09, die neue Änderungen in den Ausführungsregeln des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) zusammenfassen. Diese Entscheidung betrifft Teilanmeldungen und wird ein zeitliche Frist für deren Einreichung einführen. Die Entscheidung wird am 1. April 2010 in Kraft treten und signifikant den zur Einreichung von Teilanmeldungen verfügbaren Zeitrahmen reduzieren, sobald die Prüfung der Stammanmeldung ein bestimmtes Stadium erreicht hat.
Mit dem HOFFMANN EITLE Rundschreiben 4/2009 sollen eine Zusammenfassung der Änderungen sowie Hinweise auf mögliche Fallstricke bei der Planung und Einreichung von europäischen Teilanmeldungen in der Zukunft gegeben werden.
Die deutsche Fassung des Rundschreibens wird in Kürze zum Download bereitgestellt werden.