HOFFMANN EITLE Rundschreiben 4/2009

Veröffentlichung | 01.04.2009

Die Entscheidung CA/D 2/09 des Verwaltungsrates

Autor(en): Dr. Matthias Wolf, Dr. Declan Mulhern

Am 25. März 2009 verkündete der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation die Entscheidung CA/D 2/09, die neue Änderungen in den Ausführungsregeln des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) zusammenfassen. Diese Entscheidung betrifft Teilanmeldungen und wird ein zeitliche Frist für deren Einreichung einführen. Die Entscheidung wird am 1. April 2010 in Kraft treten und signifikant den zur Einreichung von Teilanmeldungen verfügbaren Zeitrahmen reduzieren, sobald die Prüfung der Stammanmeldung ein bestimmtes Stadium erreicht hat.

Mit dem HOFFMANN EITLE Rundschreiben 4/2009 sollen eine Zusammenfassung der Änderungen sowie Hinweise auf mögliche Fallstricke bei der Planung und Einreichung von europäischen Teilanmeldungen in der Zukunft gegeben werden.

Die deutsche Fassung des Rundschreibens wird in Kürze zum Download bereitgestellt werden.

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