HOFFMANN EITLE Kurzinformation zum neuen EU-Einheitspatentsystem

Veröffentlichung | 01.02.2013

Autor(en): Dr. Th. Bausch, Dr. A. Petersen-Padberg

Das Gesetzgebungsverfahren für das "EU-Einheitspatentsystem" wird dieses Jahr in die entscheidende Runde gehen. Am 19. Februar 2013 ist das internationale Übereinkommens für das einheitliche Patentgericht auf einer diplomatischen Konferenz unterzeichnet worden, und im Anschluss daran sollen die nationalen Ratifizierungsverfahren beginnen. Mindestens 13 Staaten, darunter Großbritannien, Frankreich und Deutschland müssen ratifizieren, ansonsten tritt das Regelwerk nicht in Kraft. Das EU-Einheitspatent wird als weiteres Schutzrecht neben den nationalen Patenten und dem Europäischen Patent angeboten werden. Die einheitliche Patentgerichtsbarkeit wird für Einheitspatente, Europäische Patente und Ergänzende Schutzzertifikate basierend auf einem Europäischen Patent gelten. Der anliegende, als PDF herunterladbare Artikel gibt einen Überblick über das geplante Einheitspatent und die einheitliche Patentgerichtsbarkeit, das wichtige "opt-out" Verfahren und diskutiert Anmeldestrategien und Kostenfragen.

HE Kurzinformation zum EU-Einheitspatentsystem

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