Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) am 10.12.2015 in Kraft getreten

Veröffentlichung | 02.02.2016

Autor(en): Dr. C. Holger Folz

Sehr geehrte Mandanten, Kollegen und Freunde der Kanzlei,

wir müssen uns von der Vorstellung verabschieden, dass Deutschland ein EU-Musterschüler ist. Tatsächlich werden bei uns seit langem und in vielen Bereichen verbindliche Vorgaben der EU nur verspätet und oft unzureichend in nationales Recht umgesetzt.

Zuletzt wurde das dem deutschen Gesetzgeber auch im Bereich des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb vorgeworfen. In diesem Fall war die EU-Kommission der Auffassung, Deutschland habe eine Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken aus dem Jahr 2005 bisher nur unzureichend umgesetzt. Um ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden, hat der deutsche Gesetzgeber das UWG zum 10.12.2015 erneut novelliert.

Dr. C. Holger Folz, Rechtsanwalt im Bereich Patentstreitsachen & Lizenzen von HOFFMANN EITLE, hat für Sie eine kommentierte Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen des UWG durch die Novelle erstellt.

Wir hoffen, dass die Informationen in unserem Rundschreiben für Sie von Interesse sind. Für weitere Fragen hinsichtlich der UWG-Novelle und hinsichtlich aller Aspekte des gewerblichen Rechtsschutzes stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
HOFFMANN EITLE

Rundschreiben 2/2016

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