Das Einheitspatent erstreckt sich jetzt auch auf Rumänien

News | 01.09.2024

Ab dem 1. September 2024 wird jedes eingetragene Einheitspatent automatisch Rumänien als Teil seines territorialen Geltungsbereichs umfassen. Wichtig zu beachten: Einheitspatente, die vor diesem Datum registriert wurden, schließen Rumänien nicht in ihren Geltungsbereich ein.

Wie bereits berichtet, hat Rumänien am 31. Mai 2024 sein Ratifikationsinstrument für das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht hinterlegt. Mit diesem Schritt ist Rumänien heute offiziell der 18. Mitgliedstaat des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) geworden. Folglich wird der territoriale Geltungsbereich aller Einheitspatente, die ab diesem Datum registriert werden, auf Rumänien erweitert, zusätzlich zu den 17 ursprünglichen Mitgliedstaaten.

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