EPA-Kammer bestätigt offenkundige Vorbenutzung auf Grundlage vertraulicher Analyse
Rechtsprechung | 25.02.2025
In der Sache T 1324/21 haben sich die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts mit der Rolle interner Beweismittel beim Nachweis einer offenkundigen Vorbenutzung befasst. In diesem Fall ging es um Ansprüche auf eine pharmazeutische Zusammensetzung, die bestimmte polymorphe Formen von Rifaximin enthält.
Die Einsprechenden erhoben einen Neuheitseinwand, der sich auf die offenkundige Vorbenutzung von Xifaxan-Tabletten stützte, die vor dem Prioritätstag auf dem Markt erhältlich waren. Ein wichtiges Beweismittel war eine Erklärung mit internen Analysen, in der die genaue Zusammensetzung des offenkundig vorbenutzten Produkts auf Grundlage interner Produktionsaufzeichnungen beschrieben wurde.
In der ersten Instanz schloss die Einspruchsabteilung dieses Beweismittel mit der Begründung aus, dass es sich um eine interne und vertrauliche Analyse handle, die somit nicht zum Stand der Technik gehöre. Die Beschwerdekammer hob diese Entscheidung jedoch auf und betonte einen entscheidenden Punkt: Die Analyse selbst sei zwar vertraulich, bestätige jedoch lediglich die Zusammensetzung des Produkts, das vor dem Prioritätstag öffentlich zugänglich war.
Die Begründung der Kammer stützte sich auf G 1/92, wonach die Zusammensetzung eines öffentlich zugänglichen Produkts zum Stand der Technik gehört, wenn sie von einem Fachmann analysiert und reproduziert werden kann. Der interne Charakter des Beweismittels tat seiner Relevanz für den Nachweis, dass die Öffentlichkeit vor dem Prioritätstag Zugang zu einer Tablette hatte, die unter die beanspruchte Zusammensetzung fällt, keinen Abbruch.
Letztlich widerrief die Kammer das Patent aufgrund dieser Feststellung. Diese Entscheidung betont die Bedeutung gut dokumentierter Beweismittel für den Nachweis einer offenkundigen Vorbenutzung und zeigt, dass solche Beweismittel in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren eine wichtige Rolle spielen können, selbst wenn sie in internen Dokumenten zu finden sind, die nicht zum Stand der Technik gehören.
In diesem Fall waren Thorsten Bausch und Arianna Bartolini gemeinsam mit Dr. Inge Hiebl von Kraus & Lederer Mitvertreter für eine der Einsprechenden.
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