Fallstudie:
Schutzschriften
Ausgangssituation
Unsere Mandantin, eine Gesellschaft aus Asien, wurde wegen einer angeblichen Verletzung einer unkonventionellen Markenform abgemahnt. Sie befürchtete, in Deutschland durch Erlass einer einstweiligen Verfügung auf einer sehr wichtigen Messe von der Präsentation ihrer neuesten Produkte abgehalten zu werden. Die Mandantin wollte zumindest für die Zeit der Messe den Erlass einer einstweiligen Verfügung verhindern.
Maßnahmen
HOFFMANN EITLE stellte ein Team aus Marken- und Patentanwält:innen zusammen, welches auf unkonventionelle Markenformen spezialisiert ist. Das Team wurde durch eine asiatische Anwältin von HOFFMANN EITLE ergänzt, was die Korrespondenz mit der Gesellschaft reibungslos gestaltete. Wir empfahlen unserer Mandantin, Schutzschriften zu hinterlegen, da durch diese oft verhindert werden kann, dass eine einstweilige Verfügung erlassen wird.
Ergebnis
Eine einstweilige Verfügung wurde nicht erlassen. Es wurden Verhandlungen aufgenommen und die Mandantin konnte ihre Produkte unverändert und ohne Störung auf dem deutschen Markt anbieten.