Erfolgreiches Nichtigkeitsverfahren für Match Group und deren Dating-Dienst Tinder

Rechtsprechung | 04.07.2024

In einem bedeutenden Rechtsstreit haben die Partner von HOFFMANN EITLE, Dr. Dominik Scheible und Thomas Becher, zusammen mit Dr. Thomas Gniadek von Simmons & Simmons, ihre Mandanten in einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) am 2. Juli 2024 vertreten. Bei dem Berufungsverfahren ging es um eine Klage auf Nichtigkeit eines Patents der Hoccer Betriebs GmbH, das gegen die Match Group LLC wegen ihres beliebten Dating-Dienstes Tinder geltend gemacht worden war.

Der Fall hat eine komplexe Vorgeschichte, die von mehreren entscheidenden Siegen in verschiedenen Instanzen geprägt ist. Zunächst erwirkte die Hoccer Betriebs GmbH ein Versäumnisurteil in der ersten Instanz des Verletzungsverfahrens. Unser Team bei HOFFMANN EITLE reagierte jedoch strategisch, indem es eine Nichtigkeitsklage gegen das Patent einreichte. Gleichzeitig gewann Simmons & Simmons erfolgreich die erste Instanz des Verletzungsverfahrens, was unsere gemeinsamen Anstrengungen verstärkte.

Unser Durchhaltevermögen und unsere rigorose juristische Strategie führten zum Erfolg, da HOFFMANN EITLE in der ersten Instanz des Nichtigkeitsverfahrens siegte, was zum Widerruf des Hoccer-Patents führte. Dieser Erfolg wurde bestätigt, als der BGH die Berufung von Hoccer zurückwies und damit das Patent endgültig widerrief.

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