Fallstudie:
Haushaltsprodukt – UWG-Verfahren
Ausgangssituation
Unser Mandant ist ein weltweit führender Hersteller von Haushaltswaren. Eines seiner in der EU erfolgreichsten Produkte hat eine auffällige Anordnung der Farben und graphischen Elemente. Ein ausländischer Konkurrent führte auf dem deutschen Markt eine fast identische Nachahmung ein und schützte sein Produkt durch ein deutsches eingetragenes Design. Unser Mandant entschied, nicht nur gegen Verkauf des Produkts, sondern auch gegen das eingetragene Design vorzugehen.
Das Team von HOFFMANN EITLE
Das zuständige Team von HOFFMANN EITLE bestand aus einer Rechtsanwaltschaft, die in Marken- und Designrecht und UWG versiert ist, sowie aus einer Patentanwaltschaft mit entsprechendem technischen Hintergrundwissen. Der Konkurrent wurde zunächst umfassend abgemahnt, unterwarf sich aber nicht. Daraufhin stellten wir für unseren Mandanten einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verstoßes gegen Normen des UWG. Außerdem berieten wir ihn in den darauf folgenden Vergleichsverhandlungen mit der Konkurrenzfirma.
Ergebnis
Das Gericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung und verurteilte den Konkurrenten, den Vertrieb der Nachahmung in Deutschland einzustellen. Das Gericht erkannte nicht nur die wettbewerbliche Eigenart des Produkts unseres Mandanten an, sondern bestätigte auch dessen hohen Bekanntheitsgrad. In der beinahe identischen graphischen Ausgestaltung der Nachahmung sah das Gericht eine vermeidbare Täuschung der Käufer:innen bezüglich der Herkunft des Produkts. Der Konkurrent ging gegen diese Entscheidung nicht vor, sondern unterzeichnete im Gegenteil eine in der gesamten EU gültige Unterlassungsverpflichtungserklärung und verzichtete auf sein Design, das daraufhin gelöscht wurde.