Fallstudie:
Kosmetik - Patent und Gebrauchmuster
Ausgangssituation
Unser Mandant hatte ein neues kosmetisches Produkt entwickelt, das auf einigen der wichtigsten Märkte außerhalb Europas sehr erfolgreich vermarktet wurde. Angesichts dieses Erfolgs brachte ein Konkurrenzunternehmen ein ähnliches Produkt auf den europäischen Markt, und zwar zu einem Zeitpunkt, als unser Mandant noch kein erteiltes europäisches Patent, sondern vier anhängige europäische Patentanmeldungen hatte. Unser Mandant wollte dennoch Maßnahmen gegen den Wettbewerber ergreifen.
Maßnahmen
Es wurde entschieden, ein deutsches Gebrauchsmuster aus einer der anhängigen europäischen Patentanmeldungen abzuzweigen und gegen den Wettbewerber eine Klage wegen Gebrauchsmusterverletzung einzureichen. Unser Team aus Patent- und Rechtsanwält:innen vertrat den Mandanten mit Erfolg nicht nur im Verletzungsverfahren vor dem deutschen Gericht, sondern auch im parallelen Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt. Dem Team gelang es auch, die Einsprüche abzuwenden, die in der ersten Instanz gegen zwei der europäischen Patente eingelegt worden waren. Die anderen beiden Einsprüche sind noch in der ersten Instanz anhängig. Unser Team beriet den Mandanten außerdem in Vergleichsverhandlungen und in Bezug auf einen Lizenzvertrag.
Ergebnis
Sobald die Verletzungsklage eingereicht war, beantragte und erhielt der Wettbewerber eine Lizenz an der Technologie unseres Mandanten. Darüber hinaus wurden trotz zahlreicher Einwendungen Dritter für alle vier europäischen Anmeldungen Patente erteilt. In einem der Fälle war eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Prüfungsabteilung, die Anmeldung zurückzuweisen, erfolgreich. Dem Mandanten gelang es somit, eine führende Patentposition in Bezug auf die Technologie seines neuen kosmetischen Produkts einzunehmen und diese auch zu halten.