Fallstudie:
Biotechnologie – Einspruchs- und Streitverfahren

Ausgangssituation

Unser Mandant, ein führendes europäisches Pharmaunternehmen, wurde in den USA und in DE wegen Verletzung eines Patents verklagt, das weit gefasste Ansprüche zur Untersuchung von Wirkstoffen auf ihre krebshemmende Wirkung beinhaltete. Die Klage in den USA wurde mit der Behauptung begründet, der Import von Informationen, die in Deutschland durchgeführte Screening-Maßnahmen ergeben hatten, stelle eine Verletzungshandlung gegen das Patent dar. Der Mandant wurde also in Deutschland wegen der Durchführung des Screening-Verfahrens und in den USA wegen der Nutzung der aus dem Screening-Test erhaltenen Informationen verklagt. Zum Klagezeitpunkt war ein Einspruch gegen das Patent im Beschwerdestadium beim EPA anhängig.

Maßnahmen

Zwei Patentanwälte unserer Biotechnologie-Gruppe sowie ein Mitglied unserer Rechtsanwaltsgruppe wirkten mit einer anderen europäischen Kanzlei zusammen, um in Deutschland eine Verteidigungsstrategie auszuarbeiten und unsere Position mit der Kanzlei des Mandanten in den USA abzustimmen. Wir traten der Einspruchsbeschwerde bei. Zusätzlich übernahmen und koordinierten wir die Verteidigung für den Beschwerdeführer beim Europäischen Patentamt. Darüber hinaus waren wir federführend bei den Streitverfahren in Deutschland.

Ergebnis

Das erstinstanzliche Verletzungsverfahren ging zum Nachteil des Mandanten aus, da eine Vorveröffentlichung der Informationen, die die deutschen Screening-Maßnahmen ergeben hatten, nach Auffassung des Gerichts eine Patentverletzung darstellte. Jedoch erreichten wir als Beitretende beim Europäischen Patentamt den Widerruf des Patents, wodurch das Ergebnis im Verletzungsverfahren hinfällig wurde.

Projektverantwortliche Expert:innen

Joseph P. Taormino

Ph.D. (Biochemie), B.A. (Chemie), European Patent Attorney

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Leo Polz

Dr. rer. nat., Dipl.-Chem., Patentanwalt und European Patent Attorney

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